Dass es in Verbindung mit dem Thema Schutzhundesport oder überhaupt bei Hundehaltern, die ihre Hunde – gleich in welchem Bereich – sportlich ausbilden, vermehrt zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kommt, kann ich aus meiner Praxis als Strafrichterin in keiner Weise bestätigen. In all den Jahren hatte ich kein einziges Verfahren auf meinem Schreibtisch, in dem jemandem aus diesem Personenkreis ein tierschutzrechtlicher Vorwurf gemacht wurde. Die Verfahren, die Hundehalter betrafen, beschäftigten sich sämtlich mit – zum Teil übelsten – Misshandlungen von ganz normalen Haushunden, deren Eigentümer aus Überforderung, Unwissenheit oder schlicht aus Rohheit gehandelt haben. Mit der richtigen Hilfe, Aufklärung, der Anbindung an Vereine und einer sinnvollen Beschäftigung mit ihren Tieren hätten sicher viele Fälle vermieden werden können. 

Kathrin Heldt, Richterin am Amtsgericht

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