
Richterin K. Heldt: “Die Verfahren um Hundehalter vor Gericht betreffen Misshandlungen von normalen Haushunden …”
Aus meiner Praxis als Strafrichterin kann ich nicht bestätigen, dass es in Verbindung mit dem Thema Schutzhundesport .. vermehrt zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kommt. Die Verfahren auf meinem Schreibtisch, die Hundehalter betreffen, beschäftigen sich sämtlich mit zum Teil übelsten Misshandlungen von ganz normalen Haushunden, deren Eigentümer aus Überforderung, Unwissenheit oder schlicht aus Rohheit gehandelt haben.