Richterin K. Heldt: „Die Verfahren um Hundehalter vor Gericht betreffen Misshandlungen von normalen Haushunden …“

Aus meiner Praxis als Strafrichterin kann ich nicht bestätigen, dass es in Verbindung mit dem Thema Schutzhundesport .. vermehrt zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kommt. Die Verfahren auf meinem Schreibtisch, die Hundehalter betreffen, beschäftigen sich sämtlich mit zum Teil übelsten Misshandlungen von ganz normalen Haushunden, deren Eigentümer aus Überforderung, Unwissenheit oder schlicht aus Rohheit gehandelt haben.

K.-J. Glüh, Vizepräsident FCI Gebrauchshundekommission: „es ist unverständlich, dass unser Sport in Frage gestellt wird!“

Als Vizepräsident der internationalen Gebrauchshundekommission der FCI setze ich mich seit Jahren für Qualität in der Hundeausbildung ein. Oberstes Ziel ist die Kontrolle und der artgerechte Umgang mit dem Hund. Ich halte es deshalb für unverständlich, dass unser Sport in Frage gestellt wird. Zumal die Beißvorfälle mit großem Abstand durch Hunde nichtorganisierter Hundehalter stattfinden.

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